Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1.   Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von Ihrem behandelnden Arzt (Hausarzt, Hausärztin, Facharzt, Fachärztin). Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

•          eine medizinische Diagnose

•          die Anzahl der Behandlungseinheiten und

•          die verordnete Behandlung beinhalten.

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die physiotherapeutische Leistung ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie uns dies sofort mit. 

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ich habe keinen Vertrag mit einem Krankenversicherungsträger, ich bin ausschließlich als Wahltherapeutin tätig. Sie begleichen die entstandenen Kosten direkt bei mir und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. 
Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie unter Umständen eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.

1.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

2.   Der Therapieablauf

2.1. Persönliche Einzelbetreuung

Als Physiotherapeutin stehe ich für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in organisatorische und fachliche Fragen der Behandlung. Gemeinsam vereinbaren wir das Behandlungsziel, die Maßnahmen der Behandlung, die Termine, die Behandlungsdauer, die Behandlungsfrequenz sowie die Kosten der Behandlung. 

2.2. Ihre Behandlung

Die physiotherapeutische Leistung setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
  • Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
  • bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen

2.3. Grundsätze der Behandlung der Physiotherapeutin

•      Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

•      Wissenschaft: Ihre Physiotherapeutin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

•      Selbstbestimmung: Ihre Physiotherapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer Physiotherapeutin abzusprechen.

•      Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie der Therapeutin geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werden sich die TherapeutInnen mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation. 

•      Nebenwirkungen/ Komplikationen: Physikalische Therapieformen sind bei Beachtung der Kontraindikationen nebenwirkungsarm. Es kann aber ausnahmsweise vorkommen, dass trotz gewissenhafter und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechender Durchführung der Therapie verschiedene Behandlungen nicht vertragen werden oder Komplikationen auftreten. Sollten sich im Verlauf der Therapieserie Probleme oder weitere Fragen ergeben, müssen Sie mich oder Ihren behandelnden Arzt sofort informieren.
Folgende Nebenwirkungen können auftreten:
Allgemein (gilt für alle physikalischen Therapien): Müdigkeit, Herz-Kreislaufregulationsstörungen (Blutdruckabfall oder -anstieg), Stürze, Hautunverträglichkeit (Elektro- und Hydrotherapie, Massage): juckende Ausschläge, Verätzungen, Verbrennungen, Allergien, Medikamentenunverträglichkeit, Verletzungen der behandelten Strukturen (Bänder, Gelenkkapseln, Sehnen, Knorpel, Knochen, Gelenke, Gefäße, Nerven, Muskeln) während der aktiven und/oder passiven Bewegungstherapie, Verletzungen durch von Ihnen fallengelassene Gewichte bei der medizinischen Trainingstherapie, Auftreten von blauen Flecken (Hämatomen), Verstärkung von Schmerzen.


2.4. Dokumentation

Die behandelnde Therapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der Therapeutin. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei der Therapeutin und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

3.   Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Eine dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Darstellung der Kostenstellen entnehmen Sie der angeführten Preisliste. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der beigelegten Preisliste.

3.2. Zahlungsmodus

Bar: Sie bezahlen direkt nach der Behandlungssitzung in bar. Wenn Sie wünschen bekommen Sie sie den Beleg als Zahlungsbestätigung per Mail zugesendet.

Mit Bankomatkarte/ Kreditkarte: Sie bezahlen direkt nach der Behandlungssitzung mit ihrer bevorzugten Karte. Wenn Sie wünschen bekommen Sie sie den Beleg als Zahlungsbestätigung per Mail zugesendet.

Per Rechnung: Am Ende der Behandlung wird Ihnen eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen ausgestellt. Die Rechnung kann per Banküberweisung binnen 7 Tagen beglichen werden.

4.   Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und Behandlungsmaßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Durch gezielte Fragestellungen im Zuge der Anamnese werden alle relevanten Informationen eingeholt. 
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

5.   Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Andernfalls behält sich ihre Therapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese entstandenen Kosten können jedoch nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

6.   Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung. Die Fortsetzung bzw. Beendigung der Therapie wird individuell mit Ihnen besprochen.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. 
Dasselbe gilt, wenn beispielsweise die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

7.   Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger 
um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung – versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen – und der ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden

8. Wertgegenstände

Für nicht ordnungsgemäß verwahrte Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

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